Kapitel 2: Einen ausländischen Wohnwagen in Deutschland anmelden, komplett mit TÜV und Zulassung!

Propper steht er nun in der heimischen Einfahrt, der kleine Beyerland! Und es erweist sich im Nachgang als richtig, dass wir nicht die Einmal- Variante mit einem separaten Hänger gewählt haben. Denn dank des niederländischen Kennzeichens und der damit verbundenen gültigen Zulassung können wir in den kommenden 14 Tagen den Wohnwagen auch im Straßenverkehr bewegen. Und dieses Privileg nutzen wir sogar bis zum letzten Tag aus!
Doch bevor es an die behördlichen Hürden zur Zulassung geht, stehen zunächst die kleineren Renovierungsarbeiten auf dem Programm.
Besonders die Fensterdichtungen der beiden starren (also nicht ausstellbaren) Fenster sind spröde und müssen erneuert werden. Eine wirklich mühsame Arbeit!

Weniger Probleme bereitet uns hingegen der Tausch der Dachluke, darin sind wir ja nun schon mehr als geübt.
Auch technisch geht es voran. So haben wir nach einem ersten unverbindlichen Gespräch mit dem TÜV die Auflage heraus gehört, dass unser Wohnwagen auf jeden Fall über eine funktionierende Nebelschlussleuchte (NSL) verfügen muss, um die Abnahme zu bestehen.
Wären wir streng, könnte man jetzt natürlich versuchen, das mit dem TÜV auszufechten! Denn es handelt sich bei unserem Wohnwagen ja nicht um einen Eigenbau bzw. eine Neuzulassung, sondern um ein Fahrzeug, welches in diesem Zustand bereits innerhalb der EU in einem Mitgliedsland zugelassen war! Mögen die deutschen Behörden hier die Anmeldung verweigern, könnte ein Gerichtsprozess vor dem europäischen Gerichtshof eine interessante Sache sein!
Aber eigentlich wollten wir noch dieses Jahr mit dem Wohnwagen campen!
Also legt Thomas kurzerhand eine elektrische Leitung an die bestehende Verkabelung und versorgt so das Heck unsere 5 Euro Nebelschlussleuchte vom Grabbeltisch. Das sie hinterher leuchtet, erfüllt uns mit einer gewissen Genugtuung.
Neben der technischen Abnahme für das Fahrzeug ist aber auch noch ein weiteres Problem zu lösen. Die holländische Gasanlage! Offenbar gibt es für diese kein Gasprüfheft wie in Deutschland. Untersuchen die die Gasanlagen überhaupt in Holland? Ist das Pflicht? Na jedenfalls sieht man der Anlage an, dass sie durchaus von 1992, dem Baujahr des Wohnwagens, stammen könnte!
Für die reinen Leitungen ist das natürlich kein Problem. Wohl aber für Druckregler und flexiblen Gasschlauch. Die müssen raus. Und damit der deutsche Anschluss hier auch später passt, müssen wir sogar in das Kupferrohr das passende Gewinde schneiden! Die holländische Anlage können wir leider nicht unbearbeitet im Wohnwagen belassen. Die deutsche Norm des DVGW bzw. DVFG verlangt zwingend ein Schraubgewinde statt des niederländischen Tüllanschlusses, der in Holland mit einer einfachen Schraubschelle gesichert werden kann. Auch das wäre, wenn man es drauf ankommen lassen würde, vielleicht ein Fall für den EuGH. Aber wie gesagt wollen wir den Wohnwagen sehr gerne noch dieses Jahr in Betrieb nehmen 😉

Eine weitere Hürde tut sich auf, als wir uns beim TÜV konkret nach der Zulassung des Fahrzeugs erkundigen. Der TÜV Hätte sehr gerne für ein vereinfachtes Verfahren ein Zulassungsmuster für unseren Wohnwagen. Also im Prinzip Papiere und Dokumente, wo z.B. die technischen Daten draus hervorgehen. Die erste Idee des TÜV ist hierbei stets, sich am besten an den deutschen Hersteller oder Importeur zu wenden! Das Problem: Beyerland, also der Hersteller unseres Wohnwagens, ist schon seit bestimmt einem Jahrzehnt nicht mehr am Markt vertreten! Schon vor vielen Jahren wurde die Marke liquidiert, die Namensrechte liegen heute bei der holländischen Firma KIP, wahrscheinlich sicher im Panzerschrank. Und das ist übrigens alles, was bei der Firma KIP im Panzerschrank liegt! Wir hatten einen sehr netten Kontakt mit der Firma KIP. Sie hätten uns auch gerne weitergeholfen. Leider ist unser Beyerland ein Wohnwagen, der seinerzeit unter dem Namen Beyerland nicht in Frankreich (es gibt baugleiche Wohnwagen der Firma Cristall und auch von der Fa. Delta, beide ursprünglich Frankreich gebaut), sondern von der Wohnwagenschmiede ABI in England gefertigt wurde und dann importiert wurden. Die Firma KIP hat aber nur die Angaben der französischen Cristall- Wohnwagen. Nicht die von ABI. Super!
Zwar gibt es die Firma ABI noch in England, die bauen heute vornehmlich Stacaravans, also diese überdimensionierten Chalets bzw. festen Standwohnwagen, aber auch mehrfach vorgetragene höfliche Bitten in englischer Sprache uns hier weiter zu helfen wurden schlichtweg ignoriert.
Nichts, dass ich deswegen einen Groll hege. Schade, klar, aber versteht das nicht falsch. Wir erwähnen es nur der Vollständigkeit halber, was für unerwartete Hürden auf uns zukommen, von denen wir im Vorfeld noch nicht einmal etwas geahnt haben! Und was ihr, wenn ihr selbst mit dem Gedanken spielt einen Wohnwagen aus Holland zu importieren, besser berücksichtigen solltet!
Schon hier wäre es, das wissen wir im Nachgang und geben diesen Hinweis daher gerne an euch im Vorfeld weiter, klüger gewesen, einen Wohnwagen eines auch in Deutschland vertretenen Händlers zu wählen!
Haben wir vorher nicht gewusst, fällt uns nun auf die Butterseite. Denn: Das Zulassungsmuster mit den technischen Daten sollen WIR beim TÜV nachweisen!
Ihr könnt euch vorstellen, dass es jetzt so langsam beginnt etwas unlustig zu werden!

Unsere zweite Idee war nun dass es doch auch reichen müsste, wenn wir einfach einen baugleichen Wohnwagen mit einer bereits bestehenden deutschen Zulassung finden! Davon dann die Papiere besorgen und dann sollte das doch laufen?!
Und tatsächlich mit Hilfe der Internetgemeinde gelingt es uns wirklich, einen anderen Besitzer eines solchen kompakten Beyerland- Wohnwagens ausfindig zu machen!
Das allein grenzt fast schon an ein Wunder.
Und das Beste: Er überlässt uns sogar eine Kopie seiner deutschen Fahrzeugpapiere! Vielen Dank auch an dieser Stelle nochmals!
Leider, und da fiel uns dann die Kinnlade dann endgültig runter, genügt dies dem TÜV nicht unbedingt!
Daten zur Achse zum Beispiel, zur Bremsberechnung und noch einige weitere technische Daten mehr sind ja in den normalen Fahrzeugpapieren nicht enthalten! Aber genau diese Daten benötigt der TÜV. „Die Bremsberechnung bekommen sie zum Beispiel vom Hersteller des Aufbaus oder des Fahrgestells“ meint der TÜV, was wir auch gerne probieren. Der kleine Beyerland- Wohnwagen steht ja immerhin auf einem AL-KO Fahrgestell. Und das ist immerhin „made in Germany“!
AL-KO würde den Job mit der Bremsberechnung sogar auf Nachfrage übernehmen! Immerhin! Allerdings: Eine solche technische Ausarbeitung wird bei ALKO auch nicht aus Kulanzgründen kostenlos übernommen. Hier ist guter Rat buchstäblich teuer! Und, das ist ja das Hauptproblem, die Daten zum Fahrgestell allein genügen ja auch nicht!

Eine weitere Idee kommt uns nur wenig später. Es gibt doch genügend Händler im Grenzgebiet, die Wohnwagen aus den Niederlanden nach Deutschland importieren!
Da müsste doch auch mehr wie einmal ein solcher Beyerland dabei gewesen sein! Vielleicht können die ja Papiere beibringen, dafür würde ich ja auch was bezahlen.
Ein halbes Dutzend der bekanntesten Händler im Grenzgebiet schreibe ich an. Sogar einen, den wir früher mal besucht haben und den wir recht freundlich in Erinnerung hatten. Auf diesen hatte ich die meiste Hoffnung gesetzt, gerade weil dieser auch zufällig einen ähnlichen Beyerland- Wohnwagen im Angebot hatte. Ich bekomme genau NULL Rückmeldung! Von keinem! War aber eigentlich klar. Die werden sich kaum in die Karten gucken lassen.

Am Ende ist es dann doch der TÜV, der uns aus der Patsche hilft. Denn nicht nur die Händler verkaufen Wohnwagen, der TÜV prüft sie ja auch! Und weil wir dem TÜV ja z.B. durch die Vorlage der kopierten Fahrzeugpapiere, der Geschichte mit KIP, der fehlenden Reaktion von ABI und dem Angebot von AL-KO einen Teil der Unterlagen nur gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen, wahrheitsgemäß berichten, hat unser Prüfer ein Einsehen. Wir haben es ja wirklich versucht! Der Kollege beim TÜV war nämlich in der Zwischenzeit auch nicht untätig und hat freundlicherweise bei seinen Kollegen nachgehört, wer schon einmal einen Beyerland- Wohnwagen wie unseren abgenommen hat. Und da hat er tatsächlich einen gefunden! Von diesem hat er alle Papiere bekommen, die er für die Abnahme braucht. Perfekt!
An der Stelle rentiert sich zum ersten Mal WIRKLICH, dass wir eine Importzulassung mit 14 Tagen Laufzeit haben! Hätten wir den Wohnwagen mit dem Hänger geholt, wir hätten ihn in der ganzen Zeit weder bewegen dürfen, noch am Straßenrand stehen lassen können. Und auch die Überführungsfahrt jetzt zum TÜV für die Abnahme wäre nur mit erschwertem Aufwand möglich gewesen.

Transitfrei- Zwischentipp Nr. 3: Fragt beim TÜV nach, notfalls bei mehreren Stationen!
Klärt mit eurer TÜV- Station in jedem Fall vorab, was dort geht und wie man sich die Abnahme vorstellt!
Wohnt ihr im Grenzgebiet und habt vielleicht sogar Händler in der Region, die viel mit holländischen Wohnwagen handeln, ist es sehr wahrscheinlich, dass die dortigen Prüfstationen möglicherweise schon gute Erfahrungen mit der Abnahme holländischer Wohnwagen gemacht haben und euer Wohnwagen dann ohne Probleme durchkommt!
Wohnt ihr hingegen draußen in der Provinz, hat der Prüfer im schlechtesten Fall noch nie eine solche Abnahme gemacht und muss sich erst umständlich in der Zentrale informieren. Dann seid ihr der teuren Einzelabnahme ganz nah! Ruft in jedem Fall mehrere Stationen an.
Fragt, ob man sich mit der Abnahme ex- Holland- Wohnwagen vielleicht schon auskennt und schildert das Problem. Besonders dann, wenn ihr für das Fahrzeug keine Herstellerpapiere für die Zulassung beibringen könnt! Denn Kopien von bestehenden Fahrzeugpapieren sollen ausdrücklich nicht verwendet werden! Das haben wir leider lernen müssen! Diese dienen dann, wenn ihr wirklich einen baugleichen Wohnwagen auftreiben könnt, maximal um euren guten Willen zur Mitarbeit zu bezeugen. Wirklich hilfreich in der Sache sind sie hingegen leider nur selten.
Wenn ihr in eurer Region partout keine Lösung finden könnt, dann überlegt, ob vielleicht die notwendige Abnahme schon am Tag der Überführung von Holland nach Deutschland erfolgen kann, kaum das ihr die Grenze überquert habt! Ruft dafür die TÜV- Stationen im Grenzgebiet an! Die kennen sich damit aus, haben die Papiere mit etwas Glück „in der Schublade“!

Bei der Abnahme haben wir natürlich feuchte Hände! Wer weiß, was noch gefunden wird! Und ist er überhaupt technisch in einem abnahmewürdigen Zustand! Wir haben zwar geprüft was wir können, aber technische Fahrzeugsachverständige sind wir ja auch nicht!
Es folgen also doch einige Minuten des bangen Wartens, was aber am Ende belohnt wird! Sowohl die Gasprüfung wie auch die deutsche Vollabnahme besteht unser kleiner Import- Wohnwagen ohne Mängel. Super!

Das war, das kann man durchaus abschließend zu diesem Kapitel sagen, eine der schwierigsten Angelegenheiten! Die unterschiedlichen Herausforderungen bei einer Fahrzeugabnahme ist wirklich etwas, was dem Laien und Privatmann Kopfschmerzen machen kann! Und dabei haben wir „NUR“ einen Wohnwagen zur Prüfung vorgestellt! Man stelle sich vor es handele sich nun nicht um einen Anhänger ohne eigenen Antrieb, sondern um ein Fahrzeug mit Motor! Mit Emissionen! Mit Abgasen oder elektromagnetischen Störquellen! An dieser Stelle, das dürfen wir glaube ich sagen, würden wir immer die Hilfe eines Profis zu Rate ziehen. Das kostet sonst nur Nerven und Energie.
Wir geben euch abschließend in dieser Sache noch einen Zwischentipp für alle, die ihren Import- Wohnwagen von einem Händler kaufen wollen:

Transitfrei- Zwischentipp Nr. 4: Wenn vom Händler, dann NUR als Komplettpaket!
Wenn ihr vom Händler einen holländischen Wohnwagen kauft: Achtet darauf, dass die Position der TÜV- Abnahme im Kaufpreis enthalten drin ist! Oder handelt wenigstens einen Festpreis hierfür heraus! Denn dann hat der Händler das Risiko, euch den Wagen so fertig zu machen, dass der TÜV seinen Segen dazu gibt! Knifflig wird es wirklich, wenn ihr keinerlei Herstellerpapiere beibringen könnt und diese techn. Daten vom TÜV ermittelt werden müssen. Habt ihr dieses Risiko in einem Kaufvertrag dem Verkäufer zugeschrieben bzw. im Kaufpreis inkludiert (wie wir damals mit unserem Adria- Wohnwagen), seid ihr hier auf der sicheren Seite und lauft nicht in das Risiko, dass ihr eine teure Einzelabnahme bezahlen müsst!
Auch mögliche technische Umbauen, wie besagtes Nebelschlusslicht, fällt dann dem Händler zu. Dann seid aber auch so fair und gesteht dem Händler eben einen höheren Kaufpreis zu, als der Wohnwagen z.B. ohne Importabwicklung in Holland kosten würde! Denn das alles, das haben wir nun gelernt, ist wirklich echt Aufwand!

Schritt 3! Die Anmeldung beim Straßenverkehrsamt!

Mit der fertigen TÜV- Untersuchung erhalten wir ein Gutachten, welches alle wichtigen Daten für das Straßenverkehrsamt enthält. Die Daten aus diesem Gutachten werden später bei der Anmeldung durch das Straßenverkehrsamt in die deutschen Fahrzeugpapiere eingetragen.
Wir benötigen nun noch einen Tag, um uns eine möglichst günstige Versicherung für den kleinen Beyerland- Wohnwagen heraus zu suchen und auch ein Wunschkennzeichen ist schnell reserviert.
Dann geht es los zum Straßenverkehrsamt, am letzten Tag der holländischen Zulassung! Puh!
Und hier gleich die nächste wichtige Neuerung, die wir vor einigen Jahren, als wir unseren ersten Ex- Holland-Wohnwagen angemeldet haben, noch nicht gegeben hat.
Der Wohnwagen muss bei der Zulassungsstelle persönlich bzw. physisch vorgeführt werden!
Auf Nachfrage, warum dies gemacht werden muss, wurde uns gesagt dass die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes auch nochmals die Identität des Wohnwagens anhand der Fahrgestellnummer überprüfen! Oha! Das überrascht mich aber dann doch!
Ich meine der Wohnwagen wird doch schon beim TÜV intensiv überprüft worden! Sollte das nicht genügen?
„Naja, es gibt ja auch Gefälligkeitsgutachten“ bekomme ich von der netten Dame der Zulassungsstelle etwas drucksend mitgeteilt.
„Aber wäre dann nicht auch das ganze Prozedere mit dem Gutachten vom TÜV selbst nicht grundsätzlich in Frage zu stellen, wenn sie schon etwas einfaches wie eine Identitätsprüfung in Frage stellen?“ hake ich nach, was mehr eine Feststellung denn eine Frage war. Das hätte ich besser anders formuliert! Oder ich hätte besser gar nichts gesagt!
Denn eine solche Frage hört man auf dem Amt offenbar nicht gern.
Na jedenfalls prüft vorher, wo ihr mit eurem Gespann bei eurer Behörde vorfahren könnt!
Besonders wenn es sich um eine Zulassungsstelle mitten in der Stadt handelt könnte die Vorstellung des Fahrzeugs durchaus mit Schwierigkeiten verbunden sein! Wie bei unserem Wohnwagen und dem Straßenverkehrsamt in Hürth für den Erftkreis! Mitten im Einkaufszentrum angesiedelt, findet man zwischen tausend kompakten PKW- Parkplätzen in den besten Parkhäusern ja auch ganz selbstverständlich einen Platz für ein Gespann. Noch während wir auf dem Weg zum Amt sind frage ich mich, wie das Kollegen mit einem 40- Tonner machen, der erstmals hier angemeldet werden soll…
Hier hilft notfalls ein Anruf beim Straßenverkehrsamt! Denn nur so habe ich die Erlaubnis bekommen, mit dem Gespan auf einem speziellen Parkstreifen (eigentlich Halteverbot) in der Nähe des Straßenverkehrsamtes für die Dauer der Zulassung zu parken. Mit Zettel hinter der Windschutzscheibe versteht sich.

Gleich 2 Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes begleiten mich -nach einer einer Behörde angemessenen Wartezeit- dann zu unserem Beyerland- Wohnwagen, um die Fahrgestellnummer zu überprüfen.
Ob es zwei sind, weil ich diese komische Frage mit der Sinnhaftigkeit des Gutachtens gestellt habe? Oder liegt es daran, dass EIN Beamter möglicherweise bestochen werden könnte? Ich wage es nicht diese Frage zu stellen! Schließlich brauche ich heute noch Papiere und Siegel vom Amt und mit der Frage nach der Sinnhaftigkeit habe ich mir nicht gerade Freunde gemacht…

Am Wohnwagen angekommen zeige ich auf die vorne an der Deichsel angeschlagene Plakette. „Da, ist die Nummer, bitteschön!“ flöte ich. Immerhin weiß ich, dass die Nummer dort stimmt.
„Nein! Die Nummer muss am Rahmen sein! Diese Blechschilder mit Niete drin kann man ja auch nachträglich angebracht haben! Nur eine in den Rahmen eingeschlagene Nummer können wir akzeptieren!“
Was bitte?
Jetzt wird mir zum ersten Mal warm!
Noch nie zuvor ist mir bei einem Wohnwagen eine in den Rahmen eingeschlagene Nummer aufgefallen! Und ich habe schon unter einigen Wohnwagen gelegen!
Akribisch geht der männliche Kollege des Straßenverkehrsamtes auf die Suche, kraucht unter unserem Wohnwagen herum. während seine Kollegin oben mit dem Klemmbrett wartet.
Wow, was für ein Aufwand! Seinerzeit wurde nur eine Abfrage in der Datenbank gemacht. Ich erinnere mich genau. Da musste ich den Wohnwagen nicht persönlich vorbei bringen!

Es dauert gefühlte Stunden, bis der Kollege endlich unter dem Wohnwagen hervorruft, dass er die Nummer gefunden habe! Puh! Was für eine Erleichterung! Die Nummer stimmt zum Glück und weil mir der Mann zufällig zu Füßen liegt, klettere ich auf seine Ebene herab um mir die Nummer ebenfalls anzuschauen. Hier steht sie übrigens, auch das solltet ihr also überprüfen:

Mit der Überprüfung der Nummer haben wir die wichtigste Hürde geschafft. Jetzt dürfen wir in das nächste Geschäft gehen und uns unsere Platte prägen lassen. Damit kommen wir dann wieder hier beim Straßenverkehrsamt vorbei, dürfen wieder warten, dann zahlen und dann gibt es Siegel und Papiere.
Wow. Was für ein Aufwand! Habt ihr noch den Abschnitt in Holland aus dem letzten Kapitel vor Augen? Wo wir innerhalb von 10 Minuten sowohl offizielle Papiere, Versicherung UND ein fertig geprägtes Kennzeichen bekommen haben? In nur 10 Minuten und alles aus einer Hand? Naja. Deutschland halt. Hauptsache es geht weiter.
Nachdem wir auch die letzten Hürden genommen, die Euros ausgegeben und alle Unterlagen erhalten haben, ist es geschafft. Der kleine Beyerland- Wohnwagen hat nun endlich eine deutsche Zulassung! Fast feierlich bringen wir das Kennzeichen an unseren frisch eingebürgerten Wohnwagen an und fahren stolz mit geschwellter Brust nach Hause. Wir werden in den kommenden Tagen den Wohnwagen seinem Einsatzzweck übergeben und freuen uns auf eine tolle neue Saison! Übrigens: Ausgrechnet nach Holland wird es den „Hr. Beyer“ verschlagen, wie der Wohnwagen von seiner neuen Besitzerin getauft wird. Was für eine Ironie! Da setzen wir alle Hebel in Bewegung einen holländischen Wohnwagen nach Deutschland zu importieren und das erste Urlaubsland, was er (auch für länger, er wird als Saisoncamper feststehend genutzt!) unter die Räder bekommt, ist ausgerechnet Holland! 😀

Unser persönliches Fazit / Erfahrungsbericht: Hat es sich gelohnt einen Wohnwagen in Holland zu kaufen?
Nun, es war ein Abenteuer! Und persönlich freuen wir uns, dass das am Ende doch noch alles geklappt hat. Das allein war den Aufwand fast schon wert. Wir sehen das Abenteuer sportlich und als unser Hobby.
Aber: Es war eine Menge Rennerei und hat leider auch nicht gerade wenig Geld verschlungen. Für uns war der geringere Kaufpreis somit nichts, was am Ende in der Geldbörse auch wirklich hängen geblieben ist! Zu groß waren die Systemkosten drum herum. Allerdings: Man muss berücksichtigen, dass wir einen Wohnwagen mit einem Gegenwert von einer 1 vorne gekauft haben! Allein in diesem Preisbereich ist die Schere zwischen Holland und Deutschland nicht so groß, dass sich die Systemkosten lohnen! Das kann durchaus anders aussehen, sobald die Fahrzeuge vorne eine 3, 4 oder noch höhere Zahlen an erster Stelle erreichen! Am besten wäre es, ihr vergleicht die deutschen und die holländischen Preise daher über die bekannten Börsen in Deutschland und Holland. Also für Deutschland mobile.de, caraworld.de, camp24.de, ebay Kleinanzeigen und so weiter. Und für Holland eben marktnet, speuders, marktplaats und so weiter wie sie oben im Vorkapitel drin stehen. Ist dann die Differenz größer, als wir mit unserer Kostenaufstellung im jetzt folgenden Kapitel 3 zusammen gerechnet haben, dann lohnt sich der Kauf vielleicht doch wieder!
Im Kapitel 3 zeigen wir euch übrigens auch noch Bilder der Fahrzeugpapiere! Damit ihr sehen könnt, wie die holländischen Unterlagen aussehen.

Nochmals die Exportabwicklung in Holland lesen?
Das geht hier im Teil 1 – Export aus NL
Alles kompakt mit Checkliste!
Zusammenfassung im Teil 3 unseres Berichts

14 Kommentare

  1. Hallo,

    danke für den interessanten Bericht!

    Ich habe vor kurzem einen Wohnwagen von meinem Vater, der in Tschechien lebte, geerbt – einen Beyerland 350 DD. 😉 Diesen versuche ich gerade in Deutschland anzumelden.

    Diese Woche habe ich eine Liste von TÜV´bekommen, was ich alles für eine Einzelabnahme brauche. Die Bremsenzuordnungsberechnung ist eins davon. Und auch ich habe bereits AL-KO angeschrieben…

    Was wollte bei dir AL-KO für die Berechnung haben? Kann die Berechnung prinzipiell auch jemand anderer machen als der Hersteller?

    Zeitlich habe ich etwas mehr Spielraum, mein tschechisches Überführungs-Kennzeichen ist 3 Monate gültig.

    Schönen Abend,
    Jan

    • Hallo Jan, oh, das weiß ich gar nicht mehr was das kosten sollte. Am Ende war der Tüv einfach so kreativ, in seinen Unterlagen nachzuschauen. Die Achsen sind ja EU weit im Einsatz. Bevor mal also Alko teuer Geld für eine Bremsberechnung gibt (ich meine es war ein niedriger dreistelliger Betrag), würde ich beim TÜV um eine kreative Lösung bitten. Gerade Stationen, wo oft Wohnwagen umgeschrieben werden, haben die Unterlagen ja meist da.
      Grüße
      Björn

  2. Vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht. Wir wären jetzt ganz euphorisch in die Schnell-Kauf-Falle getappt. Wir nehmen jetzt Abstand davon einen Wohnwagen in Holland zu kaufen. Ich habe vor 4 Jahren einen Oldtimer mit holländischen Papieren gekauft und auf die Straße gebracht. Ich hatte schon fast vergessen was ich da bei der Zulassungsstelle und beim TÜV erlebt habe. Wir suchen nun weiter in Deutschland und nehmen nur einen mit mindesten noch ein paar Monaten gültiger TÜV Plakette der das ganze Prozedere schon mal durchlaufen hat wenn er dann aus Holland kommt.

    Gruß Heiko

    • Hallo Heiko,
      OK, das wollten wir mit unserem Erfahrungsbericht natürlich nicht erreichen. Also dass ihr das Vorhaben aufgebt. Aber klar, der Aufwand ist eben da und muss sich rechnen, was in den letzten Jahren auch immer schwerer geworden ist. Die Preise gleichen sich langsam an, sparen kann man eigentlich nur bei wirklich kleinen Wohnwagen, die mit kleineren Autos zu ziehen sind. Gefragte Schnitte, wie der typische Familienwohnwagen 560xyz mit festem Etagenbett ist in den Niederlanden genau so teuer, wie bei uns, manchmal sogar teurer. Man muss also schon sehr genau vergleichen und den Aufwand zeitlicher und finanzieller Natur (siehe Kapitel 3) gegen die Ersparnis rechnen.
      Für eure Suche wünschen wir euch viel Erfolg und ein glückliches Händchen.
      Beste Campinggrüße senden
      Tim, Nils, Anja und Björn

  3. Hallo Leute, seit 1 Jahr lese ich die detaillierten Berichte von Euch und habe mich dann getraut ein Beyerland 350-2 aus Holland anzuschleppen. Leider kann ich mein WoWa auf normalen Wege nicht anmelden, muss Reifen wechseln für 100 Zulassung, weiß aber nicht welche Größe zugelassen ist, TÜV sagt teure Abnahme steht bevor, da ich aber ein Reifen Problem habe, werde ich den TÜV sowieso nicht bestehen, also eine Sackgasse, habe nur Paar Tage noch meine Schilder, danach muss ich mein Schätzchen per Anhänger zum TÜV schleppen. Bin auf der Suche nach COC Papieren oder deutschen Papieren für TÜV und bereit dafür zu zahlen. Wäre für jede Hilfe dankbar auch für ein Tipp

  4. Hi nochmal,

    bisher hatte ich noch kein Glück in den Foren und bei KIP haben Sie leider auch keine Daten von dem Beyerland. Habt ihr sonst noch eine Idee? War schon beim TÜV und habe nachgefragt und die meinten, das gibt sonst eine Einzeluntersuchung. Finde das echt nicht in Ordnung, da der Wagen ja schon mal in der EU zugelassen war.

    Beste Grüße

    Jan

    • Hallo Jan,
      Das klingt nicht gut.
      Andere TÜV Station schon probiert? Vorzugsweise eine, die auch für die Händler im Grenzgebiet die Abwicklung erledigt?
      Gruß
      Björn

  5. Hi Björn,

    vielen Dank. Ich muss sagen, ich bin begeistert von euren Infos hier auf der Seite und eurer schnellen Unterstützung. Ich melde mich auf jeden Fall, wenn alles durch ist. 🙂

    Beste Grüße

    Jan

  6. Hi nochmal,

    wir haben tatsächlich einen Wohnwagen gekauft. Einen Beyerland Sprinter von 2001. das Problem was ich jetzt sehe ist, dass ich die technischen Daten bekommen muss für den TÜV. Welches Forum könnt ihr da empfehlen, um mal nachzufragen. Ich werde bei KIP auch mal nachfragen. Vielleicht haben die ja noch Daten. Oder hat hier gar einer die Daten für das Modell parat?

    Beste Grüße
    Jan

  7. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hoffe, dass alles glatt läuft, sonst melde ich mich nochmal bei euch und erkundige mich, falls in Ordnung. Beste Grüße,

    Jan

    • Hallo Jan,
      ja, mach das gern! Und melde dich gerne auch, wenn alles geklappt wider Erwarten reibungslos geklappt hat! Auch Erfolgsgeschichten lesen wir nämlich sehr gerne. 😀
      Beste Grüße senden
      Tim, Nils, Anja und Björn

  8. Guten Tag, vielen Dank für die ausführliche Darstellung des Imports des Wohnwagens aus Holland. Wir hatten uns in den letzten zwei Jahren einen Wagen gemietet und wollen uns demnächst einen kaufen. Wir wohnen an der holländischen Grenze und ich habe gesehen, dass das Angebot wirklich größer und günstiger ist in Holland. Wir interessieren uns auch für einen Beyerland. Einen aus dem Jahr 1997 bis 1999. Da es die Firma nicht mehr gibt, mach ich mir gerade Gedanken bzgl TÜV, da ich eine Einzeluntersuchung vermeiden möchte. Welche Daten brauchen die vom TÜV genau? Kriegt man die Daten für die „neueren“ Beyerland Wohnwagen einfacher? Vielen Dank nochmal für den Bericht.

    Beste Grüße

    Jan

    • Hallo Jan,
      Ja, für die neueren Modelle leistet die Firma Kip in Holland noch Support. Technische Datenblätter wären dort zu bekommen. Wichtig ist, dass als Hersteller in den Fahrzeugpapieren nicht ABI genannt ist. Das sind die Engländer, für die Kip nicht weiterhelfen kann. Alles danach (Chateau, Cristall, Trigano, usw), die unter dem Namen Beyerland produziert haben, solltest du die Datenblätter bekommen können. Hilfreich ist auch, gerade weil du ja aus dem Grenzgebiet kommst, dass du vorab mal mit der örtlichen TÜV Station sprichst. Oft haben die bereits alle Daten vorliegen, besonders wenn in eurer Region professionelle Händler Wohnwagen aus Holland verkaufen.
      Beste Grüße und viel Erfolg bei der Suche wünschen
      Tim, Nils, Anja und Björn

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