Kapitel 3: Alle Schritte nochmals kompakt zusammen gefasst: So importiert ihr einen Wohnwagen aus Holland:

In Kapitel 1 und 2 haben wir euch die ganze Geschichte mit Suche, Besichtigung, Kauf, Export in Holland und Import unseres Wohnwagens nach Deutschland erzählt. Als kleinen Erfahrungsbericht um auch zu zeigen, was eine solche Aktion an Kraft, Mühe und Zeit verschlingen kann.
In diesem Kapitel 3 fassen wir nun nochmals alle „Hard Facts“ als FAQ zusammen. Kompakt und übersichtlich beschreiben wir die einzelnen Schritte, die zum es Anmelden eines holländischen Wohnwagens in Deutschland zu wissen und zu beachten gibt.

Wo findet man Angebote für gebrauchte holländische Wohnwagen?
Holländische Wohnwagen, die auf deutschen Plattformen wie ebay, ebay Kleinanzeigen, mobile.de oder autoscout24 angeboten werden, sind von professionellen Händlern für den deutschen Markt eingestellte Angebote! Inklusive der damit verbundenen für den deutschen Markt üblichen Preisanpassung!
Wenn ihr „echte“ holländische Angebote anschauen wollt, findet ihr diese im Internet z.B. unter:

Portal: Bemerkung:
ca. 6000 vornehmlich private Angebote. Hier haben wir unseren Wohnwagen gefunden
Größtes Angebot mit ca. 9000 Angeboten, allerdings primär professionelle Händlerangebote
Ebenfalls große Plattform mit ca. 6000 Angeboten, ebenfalls primär Händler
Gemischtes Anzeigenportal ähnlich ebay Kleinanzeigen wo auch Wohnwagen angeboten werden.
Gemischtes Anzeigenportal ähnlich ebay Kleinanzeigen wo auch Wohnwagen angeboten werden.

Was ihr dort nicht findet, lohnt ohne weitere Connections auch in Holland kaum weiter zu suchen.

Nach dem Fund / Kauf: Kann man einen Wohnwagen mit holländischer Zulassung einfach mitnehmen?
Nein, leider nicht! Anders als im nationalen Verkauf in Deutschland (und auch national in Holland) ist es in Holland leider nicht erlaubt einen angemeldeten Wohnwagen mit niederländischer Zulassung auf den Vorbesitzer / Halter einfach ins Ausland mitzunehmen. Und mal ehrlich: Würdet ihr euren deutschen Wohnwagen ohne ordnungsgemäße Abmeldung einfach so „ins Ausland“ verkaufen?

Wie und wo wird ein holländischer Wohnwagen in Holland abgemeldet?
Das holländische Straßenverkehrsamt ist das „RDW“. Anders, als in Deutschland, muss man aber nicht tagelang vor dem Straßenverkehrsamt campieren, um sein Fahrzeug abzumelden. Viele Einrichtungen, wie zum Beispiel örtliche Postämter, oder auch mal ein Buchladen und Kleingeschäfte können hoheitliche Aufgaben des RDW anbieten. Die reine Abmeldung und Exporterklärung ist innerhalb weniger Minuten möglich.

Welche Papiere benötigt man in Holland?
Unser erster Wohnwagen war vor Jahren noch mit Kentekenbewijs Deel 1 und 2, Bedrijfsvoorraad Deel 1 und Overschrijvingsbewijs ausgerüstet. Das gibt es alles nicht mehr!
Heute benötigt man für den Behördenvorgang in Holland nur 2 Dinge:
1. Den Kentekenbewijs. Das ist im Prinzip unsere Zulassungsbescheinigung Teil 2. Was früher der Fahrzeugschein war. In Holland ist das, anders als bei uns, eine Plastikkarte.
2. Die PIN des Eigentümers! Anders als bei uns in Deutschland gibt es keine Zulassungsbescheinigung Teil 1, also das Papier, was früher der Fahrzeugbrief war. In Holland liegt dieses Dokument nur noch elektronisch beim RDW vor. Der Eigentümer vergibt, wenn er seinen Wagen anmeldet, eine PIN- Nummer. Mit dieser PIN- Nummer kann er sich als Eigentümer des Fahrzeugs legitimieren. Jeder neue Käufer eines Fahrzeugs in Holland vergibt natürlich seine individuelle PIN, sodass bei Weitergabe des Fahrzeugs ein möglicher Vorbesitzer natürlich keinen Zugriff mehr darauf hat.

Welche Papiere benötigt man für den Export?
Wird der Wohnwagen exportiert, muss man eine Kurzzeitversicherung eindecken (dazu gleich mehr) und erhält neben der als ungültig markierten (Ecke wird abgeschnitten) alten Plastikkarte, der Kentekenbewijs Teil 2 und ein Zulassungspapier, auf dem unter Berücksichtigung der Versicherung der Kurzzeithalter mit seinen aktuellen Daten hinterlegt ist. (Kentekenbewijs Deel 1). Schon aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass der Exportierende seinen Ausweis dabei hat!

Welche Versicherung wird benötigt?
Wir haben beim RDW- Agenten eine Kurzzeit- Haftpflicht- Versicherung für 14 Tage erhalten. Direkt und unkompliziert ausgestellt. Als Quittung dient die grüne Versicherungskarte, die in Europa gültig ist.

Wo bekomme ich ein holländisches Kennzeichen?
Auch das Exportkennzeichen (ein weißes, leider kein gelbes. Es trägt die gleiche Buchstabenkombination wie das zuvor erteilte niederländische Kennzeichen) wurde direkt beim RDW- Agenten geprägt. Wir mussten nicht ein gesondertes niederländisches Kennzeichengeschäft suchen, wo die Platte einzeln geprägt wird.
Unser Verkäufer meinte, dass besonders Osteuropäer die paar Euro für die Platte sparen und stattdessen ein Pappschild malen. Machen viele, wird auch meistens geduldet. Können wir aber nicht empfehlen und raten stattdessen, das ordentliche Kennzeichen zu nehmen. Auch, wenn es etwas Geld kostet.

Transitifrei- Zwischentipp Nr. 5, Warum eine deutsche Kurzzeitzulassung leider nicht funktioniert:
Noch im vorletzten Jahr war es einfach. Nur durch Vorlage der Fahrzeugpapiere konnte man eine deutsche Kurzzeitzulassung für ein Fahrzeug beantragen. Auch hier war, wie in Holland, eigentlich nur das Eindecken einer Versicherung erforderlich. Es wäre also möglich, mit Zugriff auf die holländischen Papiere eine deutsche Kurzzeitzulassung zu beantragen. Leider klappt dies heute ohne weiteres nicht mehr. Im Jahr 2015 wurden die Kriterien für die Zulassung so geändert, dass für das Ausstellen einer deutschen Kurzzeitzulassung zwingend eine gültige HU vorgelegt werden muss! Natürlich extrem verbraucherfreundlich!

Status des Fahrzeugs online abrufen:
In Sachen Verbraucherfreundlichkeit sind uns die Holländer um Jahre voraus!
Unter rdw.nl kann man im rechten unteren Feld einfach die Nummer des holländischen Kennzeichens eingeben und erhält sofort online wichtige Daten, ohne dass das Persönlichkeitsrecht des Eigentümers verletzt wird.
Neben den technischen Daten unter anderem:
Welches Fahrzeug ist auf dieses Nummernschild registriert? Da ein Kennzeichen in Holland nie wechselt, sondern auch beim Weiterverkauf oder zeitweiser Außerbetriebnahme beim Fahrzeug verbleibt, bleiben die Grunddaten erhalten. Durch einen einfachen Abgleich kann ich nun sehen, ob das Kennzeichen auf den Wohnwagen bzw. das Fahrzeug passt, welches zum Verkauf steht. Ist das Kennzeichen z.B. auf einen alten Citroën 2CV registriert und vor mir steht ein teurer Wohnwagen im Gegenwert von mehreren Zehntausend Euro, stimmt hier etwas nicht!!
Auch wird auf der rdw Webseite nach Eingabe des Kennzeichens sofort angezeigt, ob das Fahrzeug bzw. das Kennzeichen z.B. als gestohlen gemeldet ist. Prüft zum Schluss auch mal nach, ob der Status auf „Export – ja“ gesetzt ist. Für euch ist diese Information nicht zwingend notwendig. Aber für den Verkäufer wichtig, weil er erst dann aus der Verantwortung für das Fahrzeug in seinem Heimatland entlassen ist.

Habt ihr alles? Checkliste bevor ihr Holland verlasst:

  • niederländisches weißes Exportkennzeichen
  • Kurzzeitversicherung (grüne Karte)
  • Entwerteter Kentekenbewijs (Plastikkarte, Ecke abgeschnitten)
  • Kentekenbewjis Deel II in Papierform (DIN-A4) mit eurem Namen als Kurzzeithalter

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Import nach Deutschland, Vorführen beim TÜV, Anmelden beim Straßenverkehrsamt:

Fahren in Deutschland:
Innerhalb der Kurzzeitzulassung (in der Regel 14 Tage) könnt ihr euch mit dem Wohnwagen in Deutschland frei bewegen. Wichtig, um z.B. die Fahrten zum TÜV und zur Zulassungsstelle durchführen zu können. Theoretisch gibt es hier auch Ausnahmemöglichkeiten, aber allein schon die Möglichkeit, das Fahrzeug auch einfach mal am Straßenrand parken zu können (das geht nur mit gültiger Zulassung!), ist besonders für die ohne eigenes Grundstück bzw. Abstellplatz von Wert.

Vorstellung beim TÜV:
Jetzt wird es etwas umfangreicher. So knapp wie möglich: Entweder der Wohnwagen durchläuft eine intensive Einzelabnahme, oder es muss nur eine Vollabnahme durchgeführt werden. Die Unterschiede der beiden Verfahren haben wir einmal kurz gegenüber gestellt:

Vollabnahme:
Es wird geprüft, ob das Fahrzeug insgesamt dem Zulassungsmuster entspricht! Das heißt es gibt bereits ein Fahrzeug, welches sich dem technischen Aufwand gestellt hat und als Muster dient. Ist wie mit dem Cola- Glas. Ein geeichtes Cola- Glas mit 0,2 Liter kann durch Ausschenken in andere Gläser immer wieder 0,2l produzieren. Das erste Glas aber muss auf 0,2l geeicht werden. Das ist quasi das Referenzglas, an dem sich dann alle Folgewohnwagen orientieren.
Vorteil der Vollabnahme: Der Aufwand ist deutlich geringer, weil nur noch verglichen werden muss. Das ist kostengünstiger.
Kosten: ca. 120,- €!

Einzelabnahme:
Bei einer Einzelabnahme steht dem TÜV- Prüfer kein Referenzfahrzeug zur Verfügung. Prinzipiell stellt ihr den Prüfer damit so, als wenn er z.B. ein von euch selbst gebautes Fahrzeug, ein Einzelstück, für den Betrieb im Straßenverkehr begutachten muss! Klar, dass der Aufwand dann ungleich höher ist! Zwar kann und wird ein Prüfer sich anhand der offiziellen Papiere aus Holland orientieren, aber in unserem Beispiel stehen dort z.B. keine Reifengrößen drin! Auch fehlen wichtige Angaben zu den Abmessungen. Das ist Aufwand, weil diese Daten umfangreich ermittelt werden müssen. Dies kostet Zeit und damit auch Geld!
Kosten: je nach Aufwand 350 – 400,- €!

In diesem Zusammenhang geben wir euch einen lesenswerten Link an die Hand, die Dekra hat da mal was Ordentliches zusammengestellt: dekra.de/fahrzeug-import-gutachten

Klärt auf jeden Fall mit eurer TÜV- Station, wie die sich zur Abnahme des Wohnwagens stellen! Kleine Provinz- Stationen ohne Erfahrung haben sicherlich deutlich mehr Aufwand, als wenn ihr eine TÜV- Station wählt, die sich bereits mit der Abnahme von holländischen Wohnwagen auskennt!
Insbesondere, weil IHR es in der Regel seid, die die notwendigen Papiere, technischen Datenblätter, Bremsberechnung, etc. beibringen müsst, wenn ihr in den Genuss der einfachen Abnahme kommen wollt! Stehen euch diese Daten nicht zur Verfügung (ihr bekommt sie beim Hersteller bzw. bei den Zulieferern der Fahrzeugkomponenten wie Achs- und Fahrwerkshersteller), haben TÜV- Stationen mit Erfahrung auf dem Gebiet (vorzugsweise die in den Grenzregionen, wo auch die Händler ihre Fahrzeuge nach der Überführung nach Deutschland abnehmen lassen) oft Vergleichsunterlagen in der Schublade! Telefoniert notfalls die TÜV- Stationen im Grenzgebiet ab, wenn ihr euren Neuerwerb z.B. ins „tiefste Bayern“ überführen wollt und die TÜV- Station dort bei einem niederländischen Hersteller wie Beyerland (der nicht nur nicht in Deutschland, sondern gar nicht mehr existiert!) nur mit den Achseln zuckt. Plant eure Route dann so, dass ihr am Tage der Abholung in Holland auf dem Rückweg bei einer prüfbereiten TÜV- Station vorbei fahrt und dort gleich auf dem Rückweg die technische Abnahme machen lasst.

Transitfrei- Zwischentipp Nr. 6: Die Zukunft wird es richten!
Mit den Jahren wird sich dieser kleine Ratgeber übrigens überleben! Denn schon heute ist die Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs in Deutschland deutlich einfacher, wenn zum Wohnwagen bereits CoC- Papiere vorliegen! Mit diesen wird auf europäischer Ebene die Konformität bestätigt, eine gesonderte TÜV- Abnahme außerhalb der normalen HU ist dann nicht mehr erforderlich!
Wenn ihr euch auf die Suche nach einem gebrauchten Wohnwagen in Holland oder woanders in Europa macht und ihr kommt in den Genuss ein Fahrzeug zu kaufen, welches deutlich jünger als unser Beyerland- Wohnwagen (der ist von 1992!) ist, habt ihr gute Karten, den ganzen Schlamassel mit dem TÜV einfach umgehen zu können! Fragt beim Verkäufer in Holland nach, ob er vielleicht schon für eurer gesuchtes Wunschfahrzeug CoC- Papiere hat und achtet darauf, dass ihr sie mitnehmt.

Anmeldung beim Straßenverkehrsamt:
Mit den Unterlagen des TÜV und den holländischen Original- Papieren (Kentekenbewijs Deel I, die Plastikkarte und Kentekenbewijs Deel II, das ausgedruckte DIN-A4 Papier) geht es nun zum Straßenverkehrsamt. Natürlich braucht ihr auch eine gute Versicherung, euren Ausweis, Bargeld für die Gebühren usw, aber das erwähnen wir nicht extra, da dies auch bei einer Anmeldung eines deutschen Fahrzeugs erforderlich wäre. Also mit allen Unterlagen geht es nun zum Straßenverkehrsamt. Anders, als bei einer rein deutschen Zulassung werden hier übrigens nicht nur die holländischen Papiere eingezogen, sondern es erfolgt auch nochmals (!) eine Fahrzeugbeschau! Klärt daher gerade bei einem Wohnwagengespann, wo diese Beschau stattfindet. Nicht jedes Straßenverkehrsamt ist auf Anhieb problemlos mit dem Gespann zu erreichen! Auch solltet ihr im Vorfeld überprüfen, ob die Fahrgestellnummer nicht nur auf der Plakette geprägt, sondern auch im Rahmen eingeschlagen ist! Denn dies wird durch die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes (wenn sie es richtig machen, erfolgt die Prüfung durch 2 Personen) kontrolliert!
In der Regel ist sie da (war sie bei uns auch, obwohl wir es im Vorfeld nicht kontrolliert hatten), aber sicher ist sicher.
Ist die Nummer im Fahrgestell korrekt, die holländischen Papiere vollständig und die Abnahme durch den dt. TÜV in Ordnung bekommt ihr beim Straßenverkehrsamt eure Zulassung mit deutschen Papieren. Der Wagen ist fertig und angemeldet!

Zum Schluss: Was kostet der Import / Export eines holländischen Wohnwagens?
Die Kostenaufstellung berücksichtigt nun lose alle primären und sekundären Kosten, die beim Export des Wohnwagens aus den Niederlanden und beim Import nach Deutschland angefallen sind.
Als primäre Kosten bezeichnen wir die Kosten, die nicht vermeidbar sind. Also z.B. die Kurzzeitzulassung aus den Niederlanden, die TÜV- Gebühren oder die zwingende Ausstellung neuer deutscher Fahrzeugpapiere, weil man die holländischen Originale natürlich nicht behalten und weiterverwenden kann.
Sekundäre Kosten sind z.B. Kosten für die notwendige zweite Fahrt in die Niederlande, um die Abwicklung überhaupt zu den gegebenen Öffnungszeiten der RDW- Agenturen durchführen zu können.
Nicht berücksichtigt sind hingegen Kosten, die auch in jedem Fall bei einer Anmeldung eines deutschen Wohnwagens angefallen wären. Ein Beispiel: Die reine Anmeldegebühr beim Straßenverkehrsamt in Deutschland fällt in jedem Fall an. Nicht aber das Ausstellen einer komplett neuen Zulassungsbescheinigung! Haben wir bereits hier eine deutsche Zulassung und ist noch ein Halterfeld frei, muss ja z.B. keine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (der frühere Fahrzeugbrief) extra gedruckt werden

Kostenaufstellung Import Wohnwagen aus Holland:
Primäre Kosten:
Exportabwicklung Holland
Kennzeichen, Versicherung, Exportgebühren RDW: 110,00 €
Importabwicklung Deutschland:
TÜV Gebühr Fahrzeugabnahme: 120,90 €
technischer Umbau Nachrüstung NSL (Material) 14,80 €
technischer Umbau Gasanlage (Material) 15,50 €
Mehraufwand Neuausstellung Fahrzeugpapiere D: 47,00 €
Zwischensumme primäre Kosten 308,20 €
Sekundäre Kosten:
Spritkosten für zweite Fahrt nach NL: 50,00 €
Spritkosten für Überführungsfahrt TÜV: 10,00 €
Zwischensumme sekundäre Kosten 60,00 €
Differenz Kaufpreis Holland / Deutschland: 700,00 €
Aufwand Anmeldung primäre Kosten 308,20 €
Zwischensumme 391,80 €
Aufwand Anmeldung sekundäre Kosten: 60,00 €
Ergebnis (gespart gegenüber Kauf in D): 331,80 €

OK, ein Plus von gerade mal 330 Euro ist relativ ernüchternd! Wir hätten mit mehr gerechnet. Zumal  natürlich nicht der ganze Aufwand miteingerechnet ist, den wir mit mehreren Fahrten hatten! Dazu die Besorgungen der Teile (für Gasanalge und Nebelschlussleuchte), der Aufwand zum Einbau und so weiter. Rechnet man dieses hoch, lohnt es sich kaum! Beim Händler vorbei fahren, Geld auf den Tisch legen und idealerweise fertig angemeldet mitnehmen – das ist schon einfach!
Aber: Man muss auch sehen, dass unser Wohnwagen extrem günstig war! Da ist die Differenz zwischen deutschem und niederländischem Preis nunmal nicht so groß! Ein Wohnwagen hat ja, wenn er fährt und dicht ist, immer einen Grundwert! Und bei diesem Grundwert ist die Differenz zwischen D und NL nicht so groß. Hier mit dem Beyerland haben wir uns knapp über diesem Grundwert bewegt.
Würden wir z.B. einen deutlich moderneren Wohnwagen, idealerweise noch mit Familienschnitt suchen, die Preisdifferenz wäre höher! Können wir aus eigener Recherche bestätigen! Ein Kauf und Selbstimport aus Holland kann sich also durchaus lohnen und es bleibt genug hängen, um vom gesparten Geld einen tollen Campingurlaub zu verbringen!

Nochmals die dt. Zulassung lesen?
Das geht hier.
Zurück zur Importabwicklung in D

27 Kommentare

  1. Hallo, ich habe mir vor kurzem einen Predom N126 gekauft. ( Import Niederlande) Der Verkäufer hatte ein Vollgutachten beim Tüv (Dortmund) durchführen lassen. Es gibt keine holländischen Papiere. Was muss ich tun um an die geforderten Papiere zu kommen.

    Gruß Horst

    • Hallo Horst, also wenn der Verkäufer ein Vollgutachten hat machen lassen, brauchst du auch nur dieses Vollgutachten und allenfalls noch den Kentekenbewijs. Letzterer wird beim anmelden auf dem Straßenverkehrsamt eingezogen. Der Verkäufer müsste dir dann alle Unterlagen zum Anmelden aushändigen. Oder er meldet den Wagen für dich an. Dann bekommst du gleich die Papiere so, als wäre es schon immer ein deutscher Wohnwagen gewesen.
      Grüße
      Björn

      • Hallo Björn
        Der verkäufer hat die Kentekenbewijs nicht.
        Wie komme ich an diese Kentekenbewijs nummer ran .
        da bin ich ganz schön reingelegt worden.
        Jetzt habe ich einen schönen kleinen Wohnwagen und kann nichts mit anfangen.
        Für Hilfe bin ich sehr Dankbar.

  2. Frage:
    Bei Verkauf von Händler an Privat gibt es in Deutschland umfangreiche Gewährleistung.
    Wir ist das beim Kauf bei einem holländischen Händler?

    • Wir sind keine Experten, aber nach meinem Kenntnisstand gilt hier EU- Recht, d.h. die gesetzliche Gewährleistungsfrist von einem Jahr, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Wie genau das in der Praxis mit einem niederländischen Rechtsanwalt auch durchzusetzen ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Da würde ich mal in einem Rechtsforum nachfragen wie recht.de. Müsste ja für jeden Gegenstand gelten, der innerhalb der EU gekauft wird
      Grüße
      Björn

  3. Hallo, ich möchte mir in NL am Montag Tag bei einem Händler einen Wohnwagen kaufen. Der macht auch alle Papiere zur Überführung fertig.

    Könnt ihr mir sagen was da an Steuer in D auf mich zu kommen? Oder fällt davon nix an? Die Zahlen hier hab ich gelesen.

    • Wenn er gebraucht ist und du von einem niederländischen Händler als Privatperson kaufst, führt der Händler die in seinem Land geltende Umsatzsteuer auf den Kaufpreis ab. Sollte auf der Rechnung des Händlers ausgewiesen sein. Weitere Steuern fallen in D dann nicht mehr an.
      Gruß
      Björn

  4. Hallo!!
    Ich sehe hier Super Hilfestellungen von euch lieber transitfrei-Redaktion !!
    Ich möchte mir gerne ein Wohnmobil : Fiat Ducato Turbo Diesel 2.5 Bj.1991 kaufen, Der hier in Deutschland ist und nur Finnische Papiere hat!! Würden Sie mir bitte weiter helfen ,(Sagen) welche „Hürden“ Ich zu erwarten habe? Gibt es sehr viele Probleme es hier in Deutschland zuzulassen? Was muss ich alles haben (Finnische Fahrzeugpapiere, Kaufertrag kein Problem)! Und was würde es ca: Kosten ?? Danke sehr!!
    Grüße. E. Bill

  5. Hallo, ich habe mich ebenfalls auf das Abenteuer Wohnwagen aus Holland importieren eingelassen. So weit so gut, erstes Problem war, das es nicht reicht in Holland zu einer Außenstelle des RDW (sprich Post oder Ähnliches, Kenntekenloket) zu gehen. Diese machen keine Exportpapiere, ich hatte Glück das sich in Apeldoorn ein Büro für CARGO befand, diese haben die Exportpapiere dann in knapp 15 min. fertig gemacht. Kosten 60.- Grüne Versicherungskarte für 14 Tage und 40.- für die Abwicklung beim RDW. Dann ab nach Hause mit meinem weißen Kennzeichen zum TÜV Rheinland zur Vollabnahme, ebenfalls kein Problem obwohl das gute Stück bereist BJ 89 ist, nur zur Info: ab 1991 ist eine Nebelschlussleuchte vorgeschrieben, Puh, knapp vorbei. Ohne Mängel ! und alle Papiere erstellt ohne großes Theater, super und 182,70- ärmer. Naja, macht man ja nicht jede Woche. Allerdings habe ich einen Fehler gemacht, ich und der Verkäufer haben keinen Wert auf einen Kaufvertrag bzw. Rechnung gelegt, den jetzt aber die Zulassung unbedingt haben möchte. Mist, ich wollte eigentlich die Tage in Urlaub, wird aber wohl nichts werden da ich jetzt mit dem Verkäufer in Kontakt stehe das er mir die fehlenden Papiere nachreicht. Aus Fehlern lernt man, passiert mir so schnell auch nicht mehr. Euere Homepage hat mir bis dahin gute Dienste geleistet, vielleicht könntet ihr das nochmal gesondert erwähnen da sich nicht jeder alle Kommentare durchliest. Grüße

  6. Hallo
    Ich habe einen Wohnwagen gekauft der in Winterberg 10Jahre fest stand. Ich wollte den Wohnwagen mit einen Kurzeitkennzeichen nach Essen überführen aber leider bekomme ich keine Kennzeichen. Der Grund ist!! Der Wohnwagen ist noch in Holland zugelassen.
    Die Vorbesitzerin hat keinen Kaufvertrag und keine Adresse oder Telefonnummer von den Holländer. Wie bekomm ich die Holländische Zulassung vom Wohnwagen jetzt abgemeldet????
    Beste Grüße
    Ingo

    • Hallo Ingo,
      Das übersteigt unsere Kenntnisse in der Sache. Ich würde alle Papiere, die du für diesen Wohnwagen hast, schnappen und damit zur nächstgelegenen rdw Außenstelle fahren. Also nicht Post oder Agent, sondern rdw direkt und dort das Problem vortragen. Mit Glück können die das Fahrzeug dann zwangsabmelden.
      Aber ohne PIN des eingetragenen Halters wird das schwierig!
      Ich würde eine rdw Stelle in Grenznähe suchen. Da ist die Chance größer, dass die Mitarbeiter dort deutsch sprechen.
      Viel Erfolg!
      Gruß
      Björn

  7. Hi.
    klasse wie alles beschrieben ist. Ich fahre am Freitag nach Holland und hole meinen Beyerland 390/2 ab. Wenn einer eine Bremszuordnungsberechnung benötigt, einfach in Google nach bremsberechnung.html suchen. Kostet 35 Euro. Hat einer einen Beyerland 390/2? Zulassungsbescheinigung Teil 1 würde mir beim TÜV bestimmt weiterhelfen. Ansonsten muß ich über AL-KO mir die Daten vom Fahrgestell geben lassen.Bei welchem TÜV warst Du mit Deinem Beyerland?

    Beste Grüße
    Wolfgang

  8. Servus,

    ich möchte gerne einen Bootstrailer samt Boot aus NL importieren. Nun ergibt sich für mich das gleich Procedere wie beim Wohnwagen? Sprich: Anhänger in NL abmelden, alle Dokumente einpacken, kurzzeitversicherung in NL abschließen und anschließend zum TÜV?

    Liebe Grüß und Danke

    • Hallo Fridolin,
      gute Frage. Wir sind keine Profis, wir beschreiben ja nur unsere eigenen Erfahrungen. Grundsätzlich würde ich sagen, dass das auch so geht. Aber: Mir ist bekannt, dass in den Niederlanden Anhänger bis 750 Kilo über das Zugfahrzeug mitversichert werden, d.h. sie führen kein eigenes Kennzeichen, sondern übernehmen das vom PKW. Es ist dann nicht unwahrscheinlich, dass für den Hänger gar keine Papiere vorhanden sind. Schiffstrailer sind meistens sehr leicht…
      Das macht die Sache nicht einfacher, aber dafür spannender. 😉

      Gruß
      Björn

      • Hi Björn,

        danke Dir! Ich hätte vielleicht erwähnen sollen, dass der Trailer mit Boot über 1,2 Tonnen wiegt. Ich frage aber nochmal nach. Im Grunde solls Boot eh in NL bleiben und nur für den Fall der Fälle sollte die Option bestehen, ihn mal fix mit nach DE zu nehmen. Ich hab nur leider absolut keine Ahnung davon und die Frau beim Straßenverkehrsamt war auch etwas verwirrt 😀

        Ich schaue mal weiter und werde dann ggf. Berichten.

        Liebe Grüße

        • Die spannende Frage wird wirklich sein, ob der Trailer eigene Papiere besitzt, oder nicht. Mit Papieren sollte es so gehen, wie wir es beschrieben haben. Berichte aber gerne. 🙂
          Gruß
          Björn

  9. Guten Tag,

    schöner Beitrag von euch. Hat echt geholfen. Wir haben auch einen Wohnwagen aus Holland importiert. Wie funktioniert das mit der Versicherung? Erst eine Wohnwagenversicherung über die eigene KFZ Versicherung abschließen und dann damit zum Straßenverkehrsamt?

    Liebe Grüße

    Jens

    • Ja, die Versicherung braucht ja nichts weiter, als die Angaben zum Fahrzeug. Also Hersteller, Erstzulassung und so weiter. Diese Angaben gehen auch alle aus den holländischen Papieren hervor. Das geht unkompliziert.
      Gruß
      Björn

  10. Hallo
    zuerst einmal möchte ich mich für den guten Bericht bedanken er war sehr hilfreich nun habe ich wie in dem Bericht schon erwähnt wurde ein Problem ich brauche die Berechnung der Bremsberechnung könnt ihr mir dabei helfen ich würde mich sehr darüber freuen
    Mit vielen Grüßen
    Dagmar

    • Hallo Dagmar,
      eine Bremsberechnung kann u.E. nur der Hersteller bzw. der Achsenhersteller liefern. Das wird in der Regel aber nicht kostenfrei erstellt.
      Ich würde es bei einer anderen TÜV- Station probieren.
      Gruß
      Björn

  11. Hallo
    Danke für den tollen Bericht und die ausführlichen Infos.
    Ich habe jetzt nur noch eine Frage…
    Was mache ich wenn es kein gelbes Heft für die Gasprüfung gibt. Die ist in Holland ja auch keine Pflicht.
    LG Nadine

    • Hallo Nadine,
      in diesem Fall wird ein guter Gasprüfer ein neues gelbes Prüfheft ausstellen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Seriennummern aller Geräte gut lesbar sind. Bei der Heizung ist der Aufkleber hinter der Verkleidung und meist noch gut lesbar. Schwierig wird es allerdings oft beim Kühlschrank. Mach den mal auf. Wenn du da ein Typenschild hast, ist alles gut. Wenn der Aufkleber fehlt wird es tricky. Dann muss der Gasprüfer improvisieren. Wir drücken dir die Daumen.
      Tim, Nils, Anja und Björn

    • Hallöchen
      ich möchte einen umgebauten rollstuhlgerechten WW aus den Niederlanden kaufen.
      Ich weiß nicht, ob ich hier in Dutschland dann TÜV und die Zulassung dafür bekomme.
      Auf was muss ich da achten?
      LG Simone

      • Hallo Simone,
        Also der grundsätzliche Ablauf des Imports sollte sich kaum unterscheiden. Es bleibt ja trotzdem „nur“ ein Wohnwagen, also ein Anhänger mit Deichsel, Fahrgestell und so weiter. Welcher Aufbau da drauf ist, spielt (fast) keine Rolle!
        Ich weiß natürlich, dass man ein Fahrzeug steuerfrei stellen kann, wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt. Dieses Privileg würde ich aber in jedem Fall für das Zugfahrzeug einsetzen! Nicht für den Wohnwagen. Zum Vergleich: Ein Wohnwagen mit beispielsweise 1300 Kilo Gewicht kostet was um 52 Euro im JAHR! Da lohnt sich die Steuerbefreiung nicht wirklich.
        Also Wohnwagen einfach nach dem vorgestellten Verfahren in NL exportieren und hier importieren.
        Grüße
        Björn

  12. Ich habe einen Wowa aus Holland importiert,
    was Hier fehlt ist die Tatsache das man zwingend die Hersteller EU-Konformitätsbescheinigung beim TÜV vorlegen muss !!
    Das und die fehlende Plastikkarte vom Verkäufer haben mich fast 3 Monate und 3-4 Besuche beim Straßenverkehrsamt gekostet. Unsere Ämter sind nicht für sie Kunden da, sondern die Kunden dafür zuständig das die Sachbearbeiter keine Arbeit haben. Also gibt es auch keinerlei Hilfestellung wenn was nicht passt (Zulassungsstelle Kreis Recklinghausen)!!! Mein Hersteller Bürstner hatte es in den Winter-Werksferien nicht nötig mit den nötigen Papieren über meinen Wowa heraus zu rücken. Dann sollte ich mir Die beim Bürstner Händler abholen, für schlappe 110,-, aber meine „Papiere“, sprich die E-Mail mit dem PDF daran ist dort angeblich nie eingegangen. Erst nach vielen Telefonaten und Stress bekam ich die E-Mail, PDF ausgedruckt, geht doch 😉 Also Warnung vor Bürstner, wenn Die keinen Bock haben (meistens) bekommst weder Ersatzteile oder Papiere, lange Wartezeiten…

    • Hallo Fredo,
      sehr schade, dass du so unschöne Erfahrungen machen musstest. Eigentlich sollte die Behörde für die Menschen da sein, nicht gegen sie. Aber wenn es am Ende doch noch geklappt hat, dann ist das Campen nun umso schöner! Nicht auszudenken, wenn der Hersteller, in deinem Fall Bürstner, gar nicht hätte weiterhelfen können. Wir hatten für den von uns importierten Beyerland ja alles Papiere aus Holland. Aber falls nicht, die Fa. Beyerland ist pleite! Kip, der Rechtsnachfolger, leistet begrenzten Support. Aber nicht mehr für die Baureihe, die wir importiert hatten. Da kann man nur jedem raten, dass die Unterlagen laut unserer Checkliste auf jeden Fall vollständig sein sollten.
      Beste Grüße
      Björn

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