Themen mit politischem Bezug sind -zugegeben- auf transitfrei.de doch eher selten.
Wir hatten zwar mal was zum Thema Feinstaubplakette für unser altes Wohnmobil, das war´s aber auch. Liegt aber auch daran, dass wir hier auf transitfrei vornehmlich übers Reisen und über schöne Themen rund ums Camping berichten wollen!
Und nicht über Steuersätze auf Kraftstoffe, Mehrwertsteuer auf Übernachtungen oder Kurtaxe an tausend Jahre alten Stränden. Urlaub soll ja Freude machen!
Manchmal aber gibt es dann doch Themen, über die man auch mal berichten darf. Wir haben jetzt mal so ein konkretes Thema. Konkret geht es uns um die Gängelung tausender Gespannfahrer, die wie wir auf Basis der 9. Ausnahmeverordnung zur STVO mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 100km/h unterwegs sind. Oder zumindest sein möchten!
Klar, dass die Wohnmobilfahrer unter euch (besonders, wenn sie mit einem Wohnmobil unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterwegs sind) an dieser Stelle nur müde lächeln und auf uns Wohnwagenschubser vielleicht mit etwas Mitleid herab sehen. Aber wir wollen auch gerne etwas zügiger ankommen und nicht kilometerlang hinter der immergleichen Werbeplane eines LKW hinterher tuckern!
Ist der Wohnwagen also technisch für einen Betrieb mit 100km/h ertüchtigt (Reifen nicht älter als 6 Jahre und für 120 km/h zugelassen, Stoßdämpfer, Auflaufbremse und Anti- Schlingerkupplung, usw.), möchte ich diese 100 dann aber bitte auch fahren!
Was wir aber mit großer Sorge zunehmend feststellen müssen, ist auf bestimmten Strecken ein räumlich über viele Kilometer eingerichtetes Überholverbot für LKW und Gespanne.
„Na und?“ werden jetzt viele reine PKW- Fahrer und auch Fahrer von Wohnmobilen jetzt sagen. „Das Überholverbot wird schon seinen Sinn haben, zum Beispiel sollen lange Elefantenrennen auf 2- spurigen Autobahnabschnitten mit starkem Verkehr halt vermieden werden!“
Und wisst ihr was: Das sehen wir genau so! In Baustellen, 2km davor oder an besonderen Gefahrenstellen mit vielen Ein- und Ausfahrten, im Bereich von Autobahnkreuzen oder Unfallschwerpunkten haben wir hierfür vollstes Verständnis! Dann sehen wir das als reine PKW- Fahrer genauso! An solchen Stellen müssen Elefantenrennen nicht sein. Egal, ob nun ein PKW mit Anhänger oder ein LKW.
Bedenklich wird die Sache aber, wenn man auf enorme räumliche Distanzen und in Bereichen gegängelt wird, wo die Autobahn auch teilweise dreispurig ausgebaut ist (und dennoch das Überholverbot besteht!) oder sich der Überholabschnitt über weit mehr, als nur übliche Gefahrenpunkte erschließt.
Die A 61 ab der Grenze Rheinland- Pfalz bis Ludwigshafen zum Beispiel. Fast überall ist das Überholen in dieser speziellen Konstellation für PKW und Anhänger sowie LKW verboten. Oder die A 5: 40 Kilometer (!) zwischen Baden-Baden und Offenburg! VIERZIG Kilometer hänge ich dann hinter einem LKW fest!! Und das sind bei weitem nicht die einzigen Einschränkungen! Auf der A 3, auf der A 8 und vielen weiteren „Transitstrecken“ in den Urlaub finden sich ähnlich lange Korridore, dessen Sinnhaftigkeit man bei diesen enormen Ausdehnungen doch zumindest mal anzweifeln darf!
Zumal man ja bitte das Schild mal ganz genau anschauen muss! Denn es vernietet das Überholen durch LKW und PKW mit Anhänger. Busse aber dürfen uneingeschränkt überholen! Und das sind ebenfalls Fahrzeuge, die nicht schneller als 100km/h fahren dürfen! Also sind sie doch genau so schnell wie wir! Oder etwa nicht? Warum also dürfen diese überholen, wir aber mit unserem 100er Gespann nicht?!
Für die Antwort auf diese Frage muss man sich gedanklich ein klein wenig von seinem eigenen Gespann lösen. Denn nicht alle zugelassenen Anhänger in Deutschland haben ja eine 100er Zulassung! Würden wir schätzen müssen (was uns halt auf der Autobahn begegnet), würden wir die Quote bei etwa 60% sehen. Bei den Bussen hingegen hat praktisch jeder Bus, der uns unterwegs schon überholt hat, das 100er Bapperl hinten drauf.
Also können wir uns schon vorstellen, dass das Überholverbot für LKW und Gespanne sich weniger auf die Fahrzeuge, sondern viel mehr auf die damit kleinste mögliche Geschwindigkeit bezieht. Und die ist bei LKW und Standard- Gespannen offiziell nunmal 80 km/h.
Die Lösung darf aber dann nicht sein, dass Tausende von Gespannfahrern mit einer 100er Zulassung hier mit in diese Klasse gesteckt werden, obwohl sie mitunter viel Geld und Mühe für eine Zulassung für 100 km/h investiert haben!
Diese Leute werden um die Möglichkeit auch mal 100 fahren zu können z.B. auf besagter A 5 zwischen Karlsruhe und Basel auf mal eben 40km (!) hieran gehindert!
Daran muss sich etwas ändern!
Nun gehören wir allerdings nicht zu denjenigen, die einfach nur meckern! Das ist nicht unsere Art, meckern ohne Lösungen kann jeder. Daher haben wir uns Gedanken gemacht, wie man die Gespannfahrer mit 100 km/h- Zulassung von den Standard- Anhängern mit lediglich 80 km/h abgrenzen kann. Ein entsprechendes Symbol oder ein Piktogramm muss her, was eindeutig ist und von jedem verstanden werden kann.
Und da haben wir mal etwas vorbereitet!
Schaut mal bitte hier:
Na, wird sofort klar, was wir damit sagen wollen?
Es gilt auf dieser Strecke grundsätzlich Überholverbot. Es sei denn, das Fahrzeug (egal welches und in welcher Ausführung) ist für mindestens 100 km/h zugelassen und erreicht diese Geschwindigkeit auch!
Oder anders gesagt: Du darfst überholen, aber nur, wenn du 100 fährst!
Unsere Idee birgt weitere Vorteile:
– Es sind nur noch 2 Infos aus dem Schild zu entnehmen, nämlich das Überholverbot und die Freigabe für die Fahrzeuge, die mindestens 100 fahren können. Das alte Schild beinhaltet 3 Informationen, nämlich 1.) das Überholverbot 2.) mit der Begrenzung für LKW und 3.) für PKW mit Anhänger.
– Busse und PKW mit 100 km/h Mindestgeschwindigkeit sind nun gleichgestellt und können überholen, ohne dass die Piktogramme bunt durchgemischt werden müssen!
Nicht umsonst gab (und gibt) es ja auch noch immer das reine „LKW- Überholverbotsschild“, welches nach wie vor verwendet werden kann, wenn das Überholverbot fahrzeugbezogen ausgesprochen werden soll. Wie zum Beispiel in einer Baustelle, auch hier wird man aufgrund der verengten Fahrbahn oder aus Sicherheitsgründen natürlich auch weiterhin das Schild „Überholverbot für Busse, LKW und PKW mit Anhänger vorfinden.
Wir haben uns natürlich gefragt, ob unser Schild auch von Externen sofort verstanden werden würde. Also haben wir uns die Mühe gemacht, unsere Kreation in gleich 2 Internetforen einmal vorzustellen und um Meinungen gebeten:
- Einmal im Forum Campen.de
- und einmal im Portal Wohnwagen.net
Bestärkt durch die zahlreichen Rückmeldungen haben wir unseren Vorschlag schlussendlich den „Offiziellen“ vorgestellt. Muss ja vorwärts gehen! Zu aller Erst natürlich dem ADAC. Der Lobby für uns Auto- und Kraftfahrer! Die müssen doch schon von sich aus ein gesteigertes Interesse daran haben, dass wir auf unseren Straßen nicht noch weiter gegängelt werden und gegen unsinnige Dauerüberholabschnitte auf 20, 30, 40 Kilometer und mehr angehen! Dann natürlich auch an das Bundesverkehrsministerium.
Umso ernüchternder war dann allerdings die Antwort des ADAC! Dies hätten wir so nicht erwartet!
Recht einsilbig antwortet man uns, dass ein solches Schild nicht verständlich sei. Hallo?! Gründe hierzu, weitere Ausführungen warum nicht oder wenigstens irgendwas außer einen Lippenbekenntnis zur allgemeinen Problematik wäre schon nett gewesen!
Deutlich umfangreicher ist da schon die Antwort des Bundesverkehrsministeriums ausgefallen, welches wir natürlich ebenfalls angeschrieben haben. Hier wird zumindest darauf eingegangen, warum es rechtlich nicht möglich ist, eine solche Schilderkombination aufzustellen.
Zwar nicht so, dass das sofort jeder Laie versteht, aber immerhin haben sie sich im Ministerium mit der Beantwortung der Frage etwas mehr Mühe gegeben.
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Zweiter Teil: Weitere Überlegungen…
Im Nachgang zu dieser Antwort haben wir uns natürlich weitere Gedanken gemacht. Vereinfachen?! Besser verständlich machen?! OK! Auch das können wir und zeigen mal eine überarbeitete deutlich einfachere Variante:
Jetzt ist es doch wirklich eindeutig klar, was wir hier meinen, oder?
Wer die Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h nicht erreicht, hat schlichtweg auf der mittleren oder linken Fahrspur nichts verloren! Punkt.
Nur noch ein Schild, ganz easy, ohne Überholverbot, ohne irgendwas.
Wir waren schon versucht, dieses Schild nun erneut dem ADAC und auch dem Bundesverkehrsministerium zur fachlichen Prüfung vorzulegen. Allerdings wären die Änderungen, die bei Umsetzung dieser Idee erforderlich wären, weitaus umfangreicher, als man auf den ersten Blick denkt!
Warum, nun seht es mal so:
Nehmen wir die Gespannfahrer. Überholen sie trotz Überholverbot, sind 70 Euro Bußgeld fällig.
Sattes Sümmchen für das klamme Staatssäckchen, nicht war? Aber wenn man so recht drüber nachdenkt, trifft dieses Überholverbot natürlich nicht nur die Gespannfahrer, sondern auch im Besonderen die LKW- Kutscher! Die haben ja das gleiche Problem, obgleich man bei deren annähernd gleichen Geschwindigkeiten ja auch von anderen Grundbedingungen ausgehen muss. Dennoch: Überholt unser LKW- Fahrer trotz Überholverbot, ist ja auch er mit mindestens 70 Euro dabei.
Führen wir aber das nun neu entworfene Schild mit der Mindestgeschwindigkeit „100“ für die mittlere und rechte Fahrspur ein, was passiert dann im Falle eines Verstoßes?
Also wenn doch mal ein Gespannfahrer die 100 (trotz Zulassung) nicht schafft?
Hierzu mussten wir ein wenig recherchieren! Das Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit stellt zwar eine Ordnungswidrigkeit schon (§49 (3) Nr. 4) dar, da eine durch Vorschriftzeichen gegebene Anordnung nicht befolgt wird, der Bußgeldkatalog aber sieht hierfür keine eigene Sanktion vor!
Das bedeutet, dass nach aktuellem Rechtsstand ein Missachten der Mindestgeschwindigkeit allein noch kein Bußgeld auslöst. Allenfalls wäre z.B. denkbar, dass die Straßenverkehrsbehörde hieraus mit etwas Glück einen Tatbestand des „nicht wesentlich schneller gefahren zu sein, als der Überholte“ basteln kann. Rechtlich aber mindestens angreifbar und bei weitem nicht so eindeutig, wie ein klassischer Verstoß gegen das Überholverbot.
Man würde sich ja in Berlin die Möglichkeit nehmen, hierfür weiter gutes Geld bei den Bürgern einzutreiben, die nach 30, 40 oder mehr Kilometern irgendwann verständlicherweise die Nerven verlieren! Egal, ob nun Brummi oder 100-er Gespann!
Und von dieser uns selbst gegebenen „Lösung“ frei nach dem Motto „qui bono“ (lat. Wem zum Vorteil?) wird man diese Melkkuh der Gespann- und Caravanfahrer auch in Zukunft wohl nicht anpacken.
Wie ist eure Meinung dazu? Habt ihr bereits Erfahrungen mit Gespannen bzw. Anhängern und anhaltendem Überholverbot auf langen Strecken gemacht? Wie habt ihr das überstanden? Augen zu, links raus und verbotenerweise durch? Oder brav geblieben und hinter dem LKW hergezuckelt, auch wenn es schwer fiel?
Diskutiert mit uns, unser Kommentarfeld steht euch hierfür gerne zur Verfügung! Wir sind gespannt, wie ihr dieses Thema seht!
Und wenn euch seriöse Aktionen (von Verbänden, Fachzeitschriften, Petitionen, Clubs und Verbänden, etc.) bekannt sind, die gegen diese unverhältnismäßig hohe Gängelung der Gespannfahrer vorgeht, gebt uns bitte auch Bescheid! Gerne verlinken wir hier auf diese Aktionen und helfen somit weiter mit, diesen Einschränkungen entgegen zu wirken!
Euer Team Transitfrei – Nils, Anja & Björn
Das Kernproblem ist wohl, dass sich zu wenige darüber beschweren bzw. die Lobby fehlt. Solange kein Druck ausgeübt wird, passiert auch nichts. Dass Italien als Urlaubsland so rückständig zu Wohnwagenfahrern ist, kann man eigentlich nicht verstehen. Ungeachtet des vielfach idiotischen Überholverbotes sind auch die Höchstgeschwindigkeitsgrenzen längst veraltet. Wenn das Zugfahrzeug schwerer als der Anhänger ist, sind bei heutiger Fahrzeugtechnik mit ASK/AnhängerESP etc. selbst Fahrten mit 120 km/h überhaupst kein Problem mehr, wie man in Frankreich ja auch sehen kann. WoMo´s sind wegen Ihrer Seitenwindempfindlichkeit sicherlich nicht besser. Man müsste die Wohnwagenhersteller aufwiegelt, für den ADAC sind Wohnwagenfahrer leider nur eine kleine Mitgliedergruppe. Oder ein Bußgeldbetroffener müsste dagegen aufwendig klagen, damit das Thema mal so richtig aufgekocht wird.
Erstmal Hallo zusammen..!
Ich überlege schon eine ganze Zeitlang, ob und wann ich mir die Mühe machen werde, endlich mal „genau so einen Artikel“ bzw. eine derartige Petition in Gang zu setzen..! Und vom ADAC hätte ich da wirklich mehr Unterstützung erwartet. Denn es kann wirklich nicht sein, daß solch überalterte Verkehrvorschriften (von 1950..?!) bezüglich „80km/h für Gespanne“ heute noch an so vielen Stellen Anwendung findet. Und NEIN, ich kann nicht glauben, daß hier wirklich schon ein Verantwortlicher mit genügend Sachkenntnis über eine konstruktive Lösung bzw. Anpassung an die neuen Begebenheiten nachgedacht hat. Denn wäre dies so, hätten „wir“ sicherlich schon Etwas davon gehört und gesehen..?!
Natürlich kenne ich viele dieser Strecken auch, bei denen man lange überlegen kann (eben wegen dem Überholverbot) , was man sich hier wohl dabei gedacht hat, z.B. Reisebusse, aber keine 100er Gespanne überholen zu lassen. Ich glaube fast, die Busunternehmen haben eine deutlich stärkere Lobby und es geht um sehr viel mehr Geld..?! Wieviel Reisebus Unfälle gibt es jährlich..?! Und wieviel 100er Gespann Unfälle..?! Eigentlich hatte ich immer im Stillen gehofft, eines Tages wird sich doch bestimmt nochmal Etwas an diesem alten Zopf ändern..?! Man lernt vielleicht dazu..?! Aber…
Also, wo muß ich unterschreiben oder wem soll ich damit kräftig auf die Nerven gehen..? Ich bin dabei, laßt es mich wissen..!
Denn mir gruselt es fast schon wieder vor der nächsten Gespannfahrt in Richtung Süden, A61, A3 ab Aschaffenburg, etc…
In diesem Sinne…
Grüße aus Bonn
Jürgen Teichmann
Hallo. Nachdem ich die vorstehenden Meinungen und den Artikel zur Kenntnis genommen habe folgende Aussage:
Ich empfinde es auch als richtig das der a) Staatssäckel gefüllt werden soll, b) man in den verantwortlichen Kreisen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat um was es eigentlich geht. Resultierend aus den bisherigen Erfahrungen mit unserem Beamtenstaat stelle ich fest, das sich kein Beamter seiner Arbeit berauben will.
Man kassiert einen Mehrpreis für die 100er Plakette, man bestraft den 100 km/h Fahrer wenn er 100 km/h fährt, auch dann, wenn wie in meinem Fall aktuell ein ausländischer LKW mit 65 – 70 km/h an leichten Steigungen vor einem her kriecht. Aber das ist nicht das Übel an der SAche. Dieser LKW verursacht eine dermaßen dunkle Staubwolke auf der Autobahn, das meine Frau im Auto keine Luft mehr bekommt. Dieser LKW darf weiter fahren, ich werde herausgezogen und bestraft! Deutsche Gerichtigkeit. Den Beamten die mich rausgezogen haben spreche ich jede Kompetenz ab um zu erkennen welchen Umweltfrevel man hat davonfahren lassen.
Wir Familie 2 Kinder ein Hund sind mit PKW und kleinen Bootstrailer 750 kg 100 Km/h unterwegs Weder Länge noch Breite oder zu erreichende Höchstgeschwindigkeit sind ein Problem. Auf der A7 dann, Baustelle, zweispurig, Anhänger Überholverbot, 34°C Außentemperatur. Rechte Spur wegen LKW auf fahr Unfall gesperrt. Links neben uns zogen die dicken WoMo und leicht Transport vorbei. Wir mussten auf der rechten Spur in der Hitze stehen bleiben. Bis dann immer mehr PKW mit Anhänger begannen zu überholten. Liebe Politiker ist das wirklich euer Realität! Das ich mit meiner Familie Stunde lang in einer Teilsperrung stehen soll im Sommer?
Hallo Woife,
tut uns leid, dass ihr so schlechte Erfahrungen gemacht habt. Den Punkt mit dem Stau hatten wir bei der Planung der Karte gar nicht auf dem Schirm, ist aber natürlich nicht unberechtigt. Zum Glück kommen solche Situationen, in denen es auf einer Fahrspur gar nicht und auf der anderen passabel läuft, nicht oft vor.
Spätestens wenn große Wohnmobile überholen können und durchgekommen sind, wäre ich mit dem Hänger übrigens auch rausgezogen…
Beste Grüße und noch allzeit staufreie Fahrt!
Björn
Oh ja, das Thema Überholverbot kenne ich aus eigener leidlicher Erfahrung leider zu genüge … sollte daher wohl lieber Anonym bleiben.??
Mit unseren bisherigen Gespannen (vorne dran politisch unkorrekte SUV´s aus deutscher Produktion) ist das Thema ‚Überholverbot’ ein Witz. Inzwischen sehen wir auf den Campingplätzen fast nur noch Gespanne mit starkem Zugfahrzeug. Wir sind also nicht die einzigen, welche mit genug Leistungsreserve locker einen LKW (oder was noch viel viel schlimmer ist: dahinträumende, 80 kmh-fahrende PKW- oder Womo-Fahrer (sorry!)) überholen können. Ich fahre einen Doppelachser-Gespann mit 2,5 to, zuvor einen Dethleffs Einachser mit 1,8 to. Nie hatte ich Probleme beim Überholvorgang, weder am Berg, noch durch Seitenwind/Sog/LKW.
Wenn ich dann aber die A68 (?) von Speyer bis zur niederländischen Grenze fahre, fast die ganze Strecke nicht überholen darf und bei Steigungen mit 40-50 kmh hinter LKW‘s hängen muss …sorry, aber dann reicht es.? (Witzigerweise ist die Polizei, welche direkt nach einem Überholvorgang an mir vorbei fuhr, einfach weitergefahren? Wahrscheinlich der Frauen- und Blondinen-Bonus.??)
Zukünftig meide ich diese Strecke und fahre wieder Autobahnen, auf welchen ich zumindest in halbwegs annehmbaren Abständen offiziell überholen kann.
Das Überholverbot auf dem Brennero Richtung Süden ist ebenfalls ein toller Einfall der italienischen Justiz, klamme Kassen aufzufüllen. Gut, hier gibt es wirklich einige Stellen vor allem Richtung Süden, an denen selbst ICH nicht auf die Idee käme, zu überholen. Aber viele Streckenabschnitte südwärts würden sich hervorragend eignen, vor allem bis zur Grenzstation und ab Bozen. Richtung Norden kann man sowieso fast nur Nachts fahren, denn tagsüber hinter den LKW‘s den Berg hinaufzuschleichen ist fast ein Ding der – zumindest mir – Unmöglichkeit!
Ich will hier gar nicht an der 100er Marke für Gespanne rütteln, das wird fahrtechnisch seinen Grund haben. Aber Überholverbote fühlen sich oft als reine Schikane an.
Ein Zusatzzeichen im ‚Tempo 100- Schild‘ könnte Abhilfe schaffen. Schon jetzt bekommen die Caravaner mit ASK sowie entsprechender Gewichtsverteilung von Zugfahrzeug zu Hänger die 100er Freigabe. Wieso kann hier nicht ein weiterer Punkt eingeführt werden welcher die Zugleistung des Fahrzeuges in Relation zum Caravan setzt? So in der Art ,Tempo 100* ‘. Die letzen Jahre hat sich derart viel bei der Fahrzeug- und nicht zuletzt auch der Caravantechnik getan, hier müsste nachgebessert werden.
Vielleicht wird es ja mal was …??
Liebe Grüße von einer manchmal echt genervten Urlaubs-Caravanerin mit knapp 5.000 km Gespannfahrt/Jahr.